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AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN im E-commerce
zwischen Händler und Kunde | Erstellung von individuellen Lichtbilder
Stand: Januar 2020

I. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle E-Commerce-Geschäfte mit unseren Kunden.

2. Teilnehmer
Wir als Anbieter schließen E-Commerce-Verträge nur mit natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die unbeschränkt geschäftsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mit juristischen Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit das Angebot eines nicht zu diesem Kreis gehörenden Teilnehmers versehentlich von uns angenommen wurde, sind wir bis zur vollständigen beidseitigen Erfüllung des Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt, sofern der Vertrag nicht bereits aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam ist.

3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung bzw. des Kundenauftrags durch uns zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Wir nehmen das Vertragsangebot durch eine Bestätigung per E-Mail oder spätestens durch Versendung der bestellten Waren bzw. das Erbringen der Dienstleistung an. Bei der Bestellung von mehreren Waren oder Dienstleistungen liegen getrennte und von einander unabhängige Angebote zum Abschluss von mehreren Kauf- oder Werkverträgen über jede einzelne bestellte Ware oder Dienstleistung vor. Sollten wir feststellen, dass einzelne Waren oder Dienstleistungen ausnahmsweise nicht mehr verfügbar sind oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden können, nehmen wir die Vertragsangebote nur bezüglich der verfügbaren oder lieferbaren Waren oder Dienstleistungen an. Soweit Angebote nicht angenommen werden, benachrichtigen wir den Kunden umgehend per E-Mail an die genannte E-Mail-Anschrift. Nachlieferungen für nicht verfügbare oder lieferbare Waren oder Dienstleistungen erfolgen nicht.

4. Preis
Alle Preisangaben in unserem WebShop verstehen sich inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde bezahlt den jeweils ausgewiesenen Betrag in EURO. Die im WebShop angegebenen Preise gelten nur für dortige Bestellungen (E-Commerce-Preise) zum Zeitpunkt der Bestellung. Hinzu kommen die jeweiligen Versandkosten und bei Nachnahme eine Nachnahmegebühr.

5. Datenschutz
Wir gewährleisten, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Wir werden unsere Kundendaten nur zur Bestellungsabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben und an diese Unternehmen auch diese Datenschutzklausel weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für die vorstehend genannten Zwecke nicht wünscht, ist er berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen.

6. Ansprechpartner/Erreichbarkeit
Wir sind für alle Anliegen des Kunden unter der im WebShop angegebenen Adresse jederzeit schriftlich erreichbar. Ebenso hat der Kunde die Möglichkeit, uns zu unseren Geschäftszeiten in unserem Ladengeschäft persönlich aufzusuchen.

7. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8. Verschiedenes
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Erfüllungsort ist für Zahlungen unser Geschäftssitz. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

9. Haftung
(a) Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(b) Für als defekt oder zur Revision deklarierte Waren und Produkte für unseren Reparatur-Service, übernehmen wir keine Haftung beim Versand.

II. Besondere Bedingungen für den Warenkauf an Verbraucher

1. Vertragsgegenstand
Der Kunde bestellt online im WebShop ausgestellte Ware oder Dienstleistung. Wir nehmen bei Warenbestellungen dieses Kaufangebot bei Verfügbarkeit und Lieferbarkeit der Ware an (siehe oben). Über die Vertragsannahme informieren wir per Mailbenachrichtigung und versenden die bestellte Ware an den Kunden (Versendungskauf). Neben den Bedingungen des Allgemeinen Teils gelten für den Warenkauf diese besonderen Bedingungen:

2. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Juristische Personen oder Personen, die bei dieser Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sind keine Verbraucher. Güter, die im “Kundenauftrag” angeboten werden, sind vom Widerruf ausgeschlossen.

3. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt durch Versendung zu den Versandkosten in unserem Angebot und nur an Adressen in Deutschland.

4. Bezahlung
Der Kunde bezahlt per Vorauskasse oder per PayPal. Im Falle der Lieferung per Nachnahme kommen zum Kaufpreis noch Nachnahmegebühren hinzu, die der Kunde in vollem Umfang zu tragen hat. Diese Kosten sind aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Deutschen Post liegen, in zwei Teilzahlungen aufgeteilt. Daher weisen wir einen Teilbetrag bereits auf unserer Rechnung aus, der andere Teilbetrag ist bei Erhalt der Sendung direkt an die Post zu bezahlen. Sollten wir Ihnen weitere Zahlungsarten anbieten können, finden Sie einen Hinweis.

5. Verzug
Im Falle des Verzugs berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten in Höhe von Euro 3,00 pro Mahnung.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an aller Ware, die von uns an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung dieser gelieferten Ware vor.

7. Gewährleistung
Für unsere eigene Gewährleistung bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer I, 9. Wir werden den Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Garantien des Herstellers (laut der zu jedem Gerät gehörenden Garantiekarte) unterstützen, sofern diese Waren in unserem OnlineShop aufgenommen werden.

8. Verjährung bei gebrauchten Gütern
Ansprüche aus Mängeln bei gebrauchten Gütern verjähren nach Ablauf der gesetzlichen Vorschrift von 14 Tagen  ab Übergabe an den Kunden. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (Ziffer I.9) verjähren in der gesetzlichen Frist.

9. Stornierung von online vereinbarten Fototerminen

Online vereinbarte Fototermine, können bis 24 Stunden vor dem Beginn, telefonisch oder per Mail verschoben oder storniert werden.

III. Allgemeines bei Erstellung von induviduellen Lichtbilder

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

IV. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung, welche schriftlich zu erfolgen hat..

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Der Nachweis hat wie folgt zu geschehen: Foto: Photo-Proßwitz © www.photo-prosswitz.de

7. Die Negative / Ur-Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative / Ur-Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und werden berechnet.

8. Der Fotograf ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt Ausstellungsstücke aus Aufträgen für den eigenen Gebrauch zu fertigen. Mit Buchung der Leistungen stimmen Sie dem automatisch zu. Dies kann in Bilderrahmen, Schaufenstern oder auf der Homepage des Fotografen erfolgen. Jedoch nicht für die Werbung von Dritten. Der Fotograf behält sich vor, alle entstandenen Bilder für sein Portfolio (Bildbände, Website- Blog- und Social Media, Partnerseiten, Magazine, Flyer, Ausstellung und internationale Wettberwerbe) zu verwenden. Sollte keine Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen gewünscht sein, behält sich der Fotograf vor, dem Gesamt-Endpreis um 25 % anzuheben. Der Fotograf veröffentlicht keine anstößigen oder unvorteilhaften Aufnahmen und verzichtet auf Namensnennung.

 

VI. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Onlinegalerien, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, unüblicher Mehraufwand, Porto, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und müssen vom Fotograf nicht zwingend ausgewiesen werden. Das Aufnahmehonorar richtet sich nach Art des Shootings. Die Preise können vom Auftraggeber erfragt werden, geschieht dies nicht, gelten diese bei mündlicher oder schriftlicher Buchung / Beanspruchung der Dienstleistung automatisch als akzeptiert. Materialkosten für die Weiterverarbeitung der Lichtbilder (Kontaktbögen, Bildbände, Ausbelichtungen, Printe, Daten etc.) sind nicht im Honorar für die Aufnahmen enthalten. Der Fotograf ist berechtigt, bei Aufträgen, die nicht abgeschlossen werden ein Ausfallhonorar zu fordern. Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

VII. Haftung bei Lichtbildern

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

VIII. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

 

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

5. Sollte ein/e vom Kunden verbindlich gebuchter Fototermin / fotografische Begleitung  wegen höherer Gewalt, Krankheit des Fotografen oder anderen wichtigen Gründen nicht stattfinden können, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch.

 

6. Wird vom Auftraggeber ein Termin mündlich oder schriftlich für jegliche Art von Aufnahmen (Portraitaufnahmen, Werbeaufnahmen, Hochzeitsreportagen- und Portraits) verbindlich gebucht und dieser nicht eingehalten, behält sich der Fotograf das Recht vor, den gesamten Auftragswert ohne Materialkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Ein Studiotermin für alle Arten von Fotografie, außer Hochzeitsaufnahmen muss mindestens 7 Werktage vorher vom Auftraggeber storniert werden. Bei nicht rechtzeitig Stornierung kann zudem ein zusätzliches Ausfallhonorar bzw. Schadenersatz vom Auftragnehmer gefordert werden.

 

7. Das Ausfallhonorar für Hochzeitsfotografie wird bei Nichteinhaltung / Absage des Auftraggebers nach verbindlicher und schriftlicher Buchung ab Tag der Unterzeichnung wie folgt berechnet, mindestens jedoch 250 €. 300 Tage vor dem Termin mit 20 % des Auftragswerts, 250 Tage vor Termin 35 % des Auftragswerts, 200 Tage vor Termin 40 % des Auftragswerts, 150 Tage vor Termin 60 % des Auftragswerts, 130 Tage vor Termin 75 % des Auftragswerts, 120 Tage vor Termin 100 % des Auftragswerts. Der Auftragswert versteht sich in Aufnahmehonorar ohne Materialkosten.

 

8. Unsere Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr einlösbar, in kulanten Fällen können wir die Gutscheine bis zu 3 Jahren nach Ausstellung einlösen. Eine Auszahlung sowie ein kostenloser Ersatz eines Gutscheines ist nicht möglich.

 

 

X. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

XI. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Während eines Fotoshootings im Studio oder On Location ist es nicht gestattet, private Fotoaufnahmen vom z.B. Set, Motiven o.ä. mit Digitalkamera oder Fotohandy zu erstellen. Wir behalten uns bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor.

 

XII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

XIII. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

XIV. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

ZUR Widerrufsbelehrung

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